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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Einkauf von Dienst- und Werkleistungen
der tradediction GmbH, Essen
(Stand 2020)

§ 1 Grundsätze
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rahmenbedingungen für den
Einkauf von Dienst- und Werkleistungen durch die tradediction GmbH, im Folgenden
Auftraggeber genannt.
(2) Die konkreten Modalitäten des jeweiligen Auftrags werden mittels eines vom
Auftragnehmer abgegebenen Angebots bzw. einer vom Auftraggeber aufgegebenen
Bestellung vereinbart.

§ 2 Erbringung der Leistung
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich den Auftrag eigenverantwortlich, vollständig und
mit der gebotenen Sorgfalt durchzuführen. Dies gilt auch für die vom Auftragnehmer
eingesetzten eigenen Mitarbeiter.
(2) Sämtliche Investitionen die nötig sind um den Auftrag durchzuführen (Mitarbeiter,
Hardware, Software, etc.) wird der Auftragnehmer selbst auf eigene Rechnung tätigen und
somit für die Realisierung des Auftrags grundsätzlich eigene Mitarbeiter und Arbeitsmittel
einsetzen.
(3) Kann der Auftragnehmer seine Leistung nicht fristgerecht erbringen, so hat er den
Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

§ 3 Vergütung
(1) Der Auftragnehmer erhält eine erfolgs- und zeitunabhängige Vergütung, die im Rahmen
des jeweiligen Angebots bzw. der jeweiligen Bestellung vereinbart wird.
(2) Der Auftraggeber hat das Recht, eine Bestellung jederzeit zu stornieren. Das Recht
des Auftragnehmers auf Zahlung der Vergütung für bereits ausgeführte Leistungen bleibt
davon unberührt.
(3) Die Vergütung bei Werkleistungen richtet sich nach § 4 Abs. 3.
(4) Handelt es sich bei dem Auftragnehmer um einen Kleingewerbetreibenden, versichert
er ausschließlich wahrheitsgemäße Angaben zur Ausweisung von Mehrwertsteuer zu
machen.
(5) Alle Zahlungen durch den Auftraggeber erfolgen nur an den Auftragnehmer. Die
Abtretung von Forderungen und Ansprüchen gegen den Auftraggeber bedürfen zur
Wirksamkeit der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Aufrechnungen des
Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber sind nur zulässig, wenn die Forderung
rechtskräftig festgestellt oder vom Auftraggeber anerkannt wird.

§ 4 Übergabe, Abnahme und Vergütung bei Werkleistungen
(1) Ausschließlich für den Fall, dass der Auftragnehmer Werkleistungen gemäß §§ 631 ff
BGB zu erbringen hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Fertigstellung von
vereinbarten Teilleistungen und der Gesamtleistung jeweils unverzüglich anzeigen.
(2) Der Auftraggeber bzw. dessen Kunde wird die Leistung unverzüglich prüfen. Sie gilt
als abgenommen, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer nicht innerhalb einer Frist
von 30 Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich die von ihm festgestellten
Mängel mitteilt. In diesem Fall wird der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Nachfrist
zur Mängelbeseitigung setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der
Auftraggeber berechtigt, die Nachbesserung durch den Auftragnehmer abzulehnen und
auf Kosten des Auftragnehmers die Ersatzvornahme durchzuführen.
(3) Die Vergütung erfolgt nach Abnahme der Leistung bzw. Teilleistung.
Abschlagszahlungen können vereinbart werden.
(4) Auf Wunsch beider Parteien können auch Teilabnahmen stattfinden, die schriftlich zu
vereinbaren sind. Gleiches gilt für Vereinbarungen abweichender Übergabe- und
Abnahmebestimmungen einzelner Leistungen. Vorbehalte bei der Abnahme wegen
bekannter Mängel müssen ebenfalls schriftlich erfolgen.
(5) Für etwaige Gewährleistungsansprüche des Auftraggebers gegenüber dem
Auftragnehmer gelten – soweit in der Bestellung bzw. dem Angebot nicht anders
vereinbart – die gesetzlichen Regelungen.

§ 5 Geheimhaltung
(1) Zur Durchführung der Arbeiten werden dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen
über den Auftraggeber und dessen Kunden mitgeteilt. Diese bleiben uneingeschränktes
Eigentum des Auftraggebers und dessen Kunden. Eine Garantie für Richtigkeit und
Vollständigkeit wird vom Auftraggeber nicht übernommen.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle im Zusammenhang mit der Durchführung
seiner Arbeit stehenden Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Alle überlassenen
Unterlagen sind nach Erbringung einer Leistung vom Auftragnehmer unaufgefordert
zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer wird die nötige Sorgfalt walten lassen, dass diese Informationen
auch nicht fahrlässig oder zufällig Dritten zugänglich werden.
(4) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
(5) Der Auftragnehmer bestätigt, dass er auf die Einhaltung des Datenschutzes nach
Maßgabe des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet ist.
(6) Der Auftragnehmer wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte
ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
(7) Bei Verstößen gegen diese Geheimhaltungspflicht zahlt der Auftragnehmer ohne
Nachweis eines Schadenseintritts durch den Auftraggeber eine Konventionalstrafe von
maximal 5.000,00 EUR. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadenersatzes ist
nicht ausgeschlossen. Für Schadensereignisse, die durch den Auftragnehmer vorsätzlich
oder grob fahrlässig herbeigeführt werden, wird der Auftraggeber den Auftragnehmer zum
Schadensausgleich heranziehen.

§ 6 Veröffentlichung von Bildmaterial und Weitergabe von Daten
(1) Der Auftragnehmer erklärt sich mit der Veröffentlichung von im Zusammenhang mit
der Ausübung seiner Tätigkeit aufgenommenen Fotos in Form von Online-Berichten,
Veranstaltungsrückblicken oder auch Bildergalerien einverstanden und tritt alle Rechte der
Verwertung der Fotos an den Auftraggeber unwiderruflich ab.
(2) Der Auftragnehmer erklärt sein Einverständnis mit der Weitergabe seiner
personenbezogenen Daten im Rahmen der konkreten Bestellung bzw. des konkreten
Angebots an den Kunden des Auftraggebers.

§ 7 Loyalitätsverpflichtung
(1) Durch seine anderweitige Tätigkeit des Auftragnehmers darf die Tätigkeit für den
Auftraggeber nicht beeinträchtigt werden.
(2) Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Beendigung seiner Tätigkeit für den
Auftraggeber in den nachfolgenden 12 Monaten nicht direkt oder über Dirtte für Kunden
des Auftraggebers tätig zu werden. Der Auftragnehmer legt auch seinen Mitarbeitern und
Subunternehmern diese Verpflichtung auf.
(3) Für jeden Verstoß gegen die oben bezeichneten vom Auftragnehmer übernommenen
Verpflichtungen unterwirft sich der Auftragnehmer einer angemessenen
Konventionalstrafe von mindestens 3.000,00 EUR. Weitergehende Schadensansprüche
behält sich der Auftraggeber ausdrücklich vor.

§ 8 Aufbewahrung und Rückgabe von Unterlagen
(1) Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen
ordnungsgemäß aufzubewahren, insbesondere dafür zu sorgen, das Dritte nicht Einsicht
nehmen können.
(2) Die zur Verfügung gestellten Unterlagen und Gegenstände sind auf Anforderung bzw.
nach Beendigung der Tätigkeit unverzüglich an die Auftraggeberin zurückzugeben.
(3) Der Auftragnehmer ist nicht berechtigt, an den unter Abs. 1 genannten Unterlagen und
Gegenständen ein Zurückhaltungsrecht auszuüben. Der Auftraggeber behält sich bei
Verletzung der Sorgfaltspflicht das Recht auf Schadensersatz vor.

§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet für sich und seine Mitarbeiter bei vorsätzlichem bzw. grob
fahrlässigem Verhalten für alle beim Auftraggeber oder dessen Kunden entstehenden
Schäden und etwaigen Folgeschäden in vollem Umfang.
§ 10 Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG)
(1) Der Auftragnehmer versichert dem Auftraggeber für die von ihm als Arbeitnehmer
eingesetzten Mitarbeiter die Vorschriften des MiLoG einzuhalten.
(2) Soweit der Auftraggeber wegen Verstoßes des Auftragnehmers gegen die Vorschriften
des MiLoG seiner Mitarbeiter haftbar gemacht wird, stellt der Auftragnehmer den
Auftraggeber von dem insoweit entstehenden finanziellen Schaden frei.

§ 11 Allgemeine Bestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen sowohl dieser AGB als auch der Inhalte der Bestellung
bedürfen der Textform, dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.
(2) Die Geltung etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ist
grundsätzlich ausgeschlossen, kann jedoch im Rahmen des jeweiligen Angebots bzw. der
jeweiligen Bestellung individuell vereinbart werden.
(3) Diese AGB sowie die darauf basierenden Angebote bzw. Bestellungen unterliegen
ausschließlich und unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und den
Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland.
(4) Als Gerichtsstand gilt – soweit zulässig – Essen.

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